Welche Voraussetzungen müssen Sie beachten, wenn Sie ein Cafe oder Restaurant eröffnen wollen?
Das ist eine Frage, die wir sehr oft gestellt bekommen. Auch mit Recht! Es gibt eine Reihe von Vorschriften und Voraussetzungen, die Sie bei einer Gründung beachten müssen. Deshalb haben wir auch in unserem Taschenbuch „Voller Gastronomie Erfolg“ ein gesamtes Kapitel dem Thema gewidmet.
Egal, ob Sie ein Restaurant oder Cafe in München eröffnen oder in anderen Städten sich niederlassen wollen, der Prozess ist immer gleich. Sie benötigen eine Gewerbeanmeldung. Dafür müssen Sie sich zunächst überlegen welche Rechtsform Ihre Firma haben soll. Das kommt darauf wieviele Gründer Sie sind und im Wesentlichen welche Haftungsfragen auf Sie zukommen. Das sollten Sie mit Ihrem Steuerberater ausführlich diskutieren. Eine Übersicht welche Rechtsformen es überhaupt gibt und welche Kriterien da gelten, finden Sie in unserem Consult Gastro Mitgliederbereich.
Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie auch angeben, ob Sie alkoholische Getränke ausschenken. Dafür benötigen Sie von Gewerbeamt eine Genehmigung. Darüber hinaus kommt es drauf wie Ihr Gastronomie Konzept aussieht. Zum Beispiel bei einem Café müssen Sie überlegen, ob Sie die Speisen selber herstellen oder liefern lassen. Haben Sie die entsprechenden Räumlichkeiten und Küche, um überhaupt backen und kochen zu können und zu dürfen? Sprechen Sie am besten mit einem Sachverständigen, der Ihnen aufzeigt welche Auflagen Sie einhalten müssen in der Küche was z.B. die Anzahl der Waschbecken, Fettabscheider etc angeht. Als Existenzgründer in der Gastronomie wird man auf diese Dinge nicht vorbereitet, sondern erst hinterher vom Gesundheitsamt verwarnt, falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Aber keine Sorge, es gibt nichts was man nicht lösen kann. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben ein Restaurant zu eröffnen. Wir haben die Erfahrungen aus unserem Beratungsprojekten und der eigenen Restaurant Eröffnung gesammelt und geben Sie gerne an Sie weiter. So vermeiden Sie unnötige Anfängerfehler. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!
Unsere Beratungsleistung wird offiziell von der BAFA mit bis zu 80% gefördert!
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