Die Gastronomieberatung Consult Gastro ist offiziell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Unternehmensberatung gelistet. Das bedeutet konkret: Wenn Sie vorhaben ein Restaurant oder Cafe zu eröffnen oder ihren bestehenden Gastronomiebetrieb optimieren wollen, werden die Netto-Kosten für die Beratung bis zu 80% von der BAFA übernommen. So profitieren Sie von der Consult-Gastro Expertise durch die langjährige Erfahrung als Gastroberater und zahlen nur einen Bruchteil des Honorars.
Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir besprechen Ihr Vorhaben, klären die Voraussetzungen und helfen Ihnen bei der Antragstellung! Die wichtigsten Informationen haben wir hier schonmal für Sie zusammengefasst.
Wer kann eine Förderung in Anspruch nehmen?
Sie müssen bereits ein Unternehmen gegründet und ein Gewerbe angemeldet haben, um eine Förderung der Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. Danach werden die Unternehmen in drei Kategorien eingeteilt. Gefördert werden Jungunternehmen, die noch nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, Bestandsunternehmen, ab dem dritten Jahr der Gründung sowie Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, egal wie lange sie schon am Markt sind.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen gefördert. Wenn Sie z.B. einen Businessplan für Ihr Restaurant benötigen, eine Personalschulung im Service in Anspruch nehmen wollen oder Ihr Restaurantkonzept ändern möchten, dann sind Sie berechtigt eine Förderung zu beantragen. Ob Ihr Projekt einen Zuschuss bekommt, besprechen wir in einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Die Höhe des Beratungszuschusses können Sie aus folgender Tabelle entnehmen. Neben den drei unterschiedlichen Unternehmensarten kommt es darauf an aus welcher geografischen Region das zu beratende Unternehmen kommt.
Unternehmensart | Maximaler Förderbetrag | Region | Fördersatz | max. Zuschuss |
---|---|---|---|---|
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt | 4.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung | 3.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 2.400 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | alle Standorte | 90 % | 2.700 Euro |
Wie funktioniert die Antragsstellung?
So läuft die Beantragung der Förderung und die Beratung ab.