Welche Rechtsform passt zu deinem Gastro-Vorhaben?
Welche Rechtsform passt zu deinem Gastro-Vorhaben?
Die Wahl der richtigen Rechtsform für dein Gastronomie-Vorhaben ist entscheidend für den Erfolg deines Unternehmens. Es gibt viele Faktoren, die bei dieser Entscheidung eine Rolle spielen, wie Haftung, Kapitalbedarf und die Anzahl der Gründer. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Rechtsformen untersuchen und herausfinden, welche am besten zu deinen Bedürfnissen passt.
Rechtsformen im Überblick
Für ein Gastronomie-Vorhaben gibt es keine speziell vorgeschriebene Rechtsform, die pauschal empfohlen wird; die Wahl hängt von individuellen Faktoren wie Haftung, Kapitalbedarf und Anzahl der Gründer ab. Typische Rechtsformen sind Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG), wobei die GmbH und UG vor allem wegen ihrer Haftungsbeschränkung beliebt sind.
Wichtige Aspekte bei der Wahl der Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform sollte folgende Aspekte berücksichtigen:
- Haftungsumfang: Möchtest du persönlich mit deinem Privatvermögen haften (z.B. Einzelunternehmen, GbR) oder nur mit dem Gesellschaftsvermögen (z.B. GmbH, UG)?
- Kapitalbedarf: Für eine GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, für die UG reicht bereits 1 Euro Stammkapital.
- Gesellschafteranzahl: Alleinige Gründung ist mit Einzelunternehmen oder UG möglich, mehrere Gründer können eine GbR, OHG oder GmbH gründen.
- Verwaltungsaufwand: GmbH und UG sind formeller und erfordern Handelsregistereintrag, während Einzelunternehmen und GbR einfacher zu gründen sind.
- Zukunftspläne: Geplante Expansion, Mitarbeiteranzahl und Investoren können die Rechtsform beeinflussen.
Die Gaststättenerlaubnis
Wichtig zu wissen ist, dass für den Betrieb einer Gastronomie neben der Wahl der Rechtsform vor allem eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) benötigt wird, wenn Speisen und alkoholische Getränke angeboten werden. Diese Erlaubnis ist personen-, raum- und betriebsgebunden und erfordert den Nachweis persönlicher und fachlicher Eignung sowie baulicher Voraussetzungen.
Zusammenfassung der Rechtsformen
Zusammengefasst: Für ein Gastro-Vorhaben ist die häufigste Wahl ein Einzelunternehmen bei Einzelgründung oder eine GbR bei mehreren Gründern; bei höherem Kapitalbedarf und Haftungsbeschränkungswunsch ist die GmbH oder UG sinnvoll. Parallel zur Rechtsform benötigst du die obligatorische Gaststättenerlaubnis, die an deinen Betrieb und deine Person gebunden ist.