Ab dem 01. Januar 2020 gilt in ganz Deutschland die Kassensicherungsverordnung. Kurz: KassenSichV. Sie regelt neue Anforderungen an digitale Kassensysteme und schreibt neue Richtlinien für die Kassenführung vor.
Es dient dem Schutz vor Manipulationen an Kassen und soll Steuerhinterziehungen unterbinden. Die Anforderungen seit 2017 haben wir bereits ausführlich im Kapitel „4.2 Anforderungen an Kassensysteme“ im Gastro-Bestseller Voller Gastronomie Erfolg beschrieben. Jetzt wird das Gesetz nochmal verschärft. Welche Änderungen auf Sie zukommen, lesen Sie in diesem Artikel.
Wenn Sie eine digitale Kasse haben, dann kommt Folgendes auf Sie zu:
Kassen-Meldepflicht
Sie müssen ihrem Finanzamt melden, mit welchem Kassensystem Sie arbeiten. Das Finanzamt will wissen:
1. Mit welcher Kasse Sie arbeiten
2. Wie viele Geräte Sie haben
3. Seit wann Sie die Kassen haben
Auch wenn Sie Ihre Kasse wieder außer Betrieb nehmen, muss das Finanzamt informiert werden.
Belegausgabepflicht
Sie müssen jedem Gast einen Beleg zur Verfügung stellen. Ob er möchte oder nicht. Entweder ausgedruckt oder als E-Mail. In Ausnahmefällen können Sie sich von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Stellen Sie hierfür bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob es Ihre Gastronomie von der Belegausgabepflicht befreit.
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Ihre Kasse muss eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung haben. Sie soll sicherstellen, dass Aufzeichnungen in der Kasse nicht unbemerkt manipuliert werden. Außerdem soll das Finanzamt damit schnell und einfach auf Deine Daten zugreifen können.
Wie integrieren Sie die technische Sicherheitseinrichtung in die Kasse?
Darum kümmert sich der Kassenhersteller. Sie werden vermutlich nur ein Update machen müssen. Aber Achtung! Nicht alle Kassen können mit einer TSE aufgerüstet werden. Ist das bei Ihrer Kasse der Fall, brauchen Sie ein neues Kassensystem. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig. Schreiben Sie uns eine Email an info@consult-gastro.de und wir beraten Sie gerne kostenlos dazu.
Fristen für Ihre Kasse
Grundsätzlich gilt für die Kassensicherungsverordnung die Deadline 1. Januar 2020: Digitale Kassensysteme und Registrierkassen müssen entsprechend der Anforderungen aufgerüstet werden, sofern es ihre Bauart zulässt.
Es gibt jedoch eine Schonfrist für die KassenSichV: Wenn Sie Ihre Kasse nach dem 25. November 2010 angeschafft haben und es nicht möglich ist, diese technisch an die neuen Richtlinien anzupassen, können Sie diese Kasse noch bis Ende 2022 nutzen.
Fazit
Grundsätzlich ist es aus Sicht des Fiskus nachvollziehbar die Regularien für Kassensysteme weiter zu verschärfen, um noch mehr Steuern einzutreiben. Dies stellt jedoch uns Gastronomen vor weiteren Herausforderungen ein profitables Geschäft aufzubauen. Insbesondere die Belegausgabepflicht führt zu Einbußen in der Produktivität im Bestell- und Abrechnungsprozess. Seitens der Kassenhersteller kann die Antwort nur mobile Bondrucker sein, die im Terrassengeschäft vom Kellner mitgeführt werden, damit keine Zeit verloren geht beim Abkassieren durch das Zurücklaufen zum Rechnungsdrucker im Restaurant oder Café.
Was Sie nun tun müssen
Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter oder schreiben Sie uns eine Email an info@consult-gastro.de, ob Ihre Kasse auch ab 2020 Finanzamt konform sein wird. Die Zeit drängt. Denn das Finanzamt wird Gastronomen und ihre Kasse ab dem 01. Januar 2020 garantiert kontrollieren. Und im Ernstfall drohen Geldbußen von bis zu 25.000 Euro!
Wir arbeiten selber mit der digitalen Kasse von Orderbird und haben schon vielen Gastronomen diese empfohlen. Diese digitale Kasse wird auch nach 2020 weiterhin Finanzamt konform sein und den technologischen Wandel mitgehen. Aufgrund der guten Beziehungen zu Orderbird konnten wir Sonderkonditionen heraushandeln, die wir an Sie weitergeben können.
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich eine kostenlose Demo geben. Schreiben Sie uns eine Email an info@consult-gastro.de und wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden melden und Ihnen eine kostenlose Demo anbieten.