Gaststättenkonzession: Voraussetzungen, Kosten und Antrag

  1. Was ist die Gaststättenkonzession?
  2. Wer braucht eine Gaststättenkonzession?
  3. Voraussetzungen für die Gaststättenkonzession
  4. Welche Unterlagen brauchst du?
  5. So läuft der Antrag ab
  6. Kosten der Gaststättenkonzession
  7. FAQ
  8. Fazit

Die Gaststättenkonzession ist die wichtigste behördliche Genehmigung für jeden Gastronomiebetrieb in Deutschland — und gleichzeitig einer der häufigsten Stolpersteine für Gründer, die den Antrag zu spät oder mit unvollständigen Unterlagen stellen. In meiner Beratung erlebe ich immer wieder, dass Eröffnungstermine um Wochen oder Monate nach hinten rutschen, weil die Konzession nicht rechtzeitig beantragt wurde.

In diesem Glossar-Eintrag erkläre ich dir, was die Gaststättenkonzession ist, wer sie braucht, welche Voraussetzungen du erfüllen musst — und wie der Antragsprozess konkret abläuft.

Was ist die Gaststättenkonzession?

Die Gaststättenkonzession (auch: Gaststättenerlaubnis oder umgangssprachlich Schankerlaubnis) ist eine behördliche Erlaubnis, die gemäß dem Gaststättengesetz (GastG) für den Betrieb einer Gaststätte erforderlich ist. Sie erlaubt dir, alkoholische Getränke auszuschenken und Gäste gewerbsmäßig zu bewirten.

Wichtig: Die Gaststättenkonzession ist immer an eine bestimmte Person und an konkrete Räumlichkeiten gebunden. Wechselt der Betreiber oder zieht das Lokal um, muss eine neue Konzession beantragt werden. Das ist ein häufig unterschätzter Punkt, besonders bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs.

Seit der Föderalismusreform liegt das Gaststättenrecht teilweise in der Hand der Bundesländer — die genauen Anforderungen können je nach Bundesland leicht variieren. Die grundlegenden Voraussetzungen sind jedoch bundesweit einheitlich.

Wer braucht eine Gaststättenkonzession?

Die Gaststättenkonzession brauchst du immer dann, wenn du alkoholische Getränke in deinem Betrieb ausschenken oder verkaufen möchtest. Das betrifft:

  • Restaurants und Gaststätten
  • Bars, Kneipen und Clubs
  • Cafés mit Alkoholausschank
  • Imbisse mit Bier- oder Weinausschank
  • Hotels mit Restaurantbetrieb
  • Catering-Unternehmen bei Veranstaltungen mit Alkohol

Keine Gaststättenkonzession nötig ist in vielen Bundesländern für rein alkoholfreie Betriebe — also Cafés oder Imbisse, die ausschließlich nicht-alkoholische Getränke und Speisen anbieten. Hier genügt oft eine einfache Gewerbeanmeldung. Die genaue Regelung hängt aber vom Bundesland ab — frag im Zweifel beim zuständigen Gewerbeamt nach.

Voraussetzungen für die Gaststättenkonzession

Für die Erteilung der Gaststättenkonzession müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Persönliche Zuverlässigkeit

Du musst nachweisen, dass du persönlich geeignet bist, einen gastronomischen Betrieb zu führen. Das bedeutet konkret: keine einschlägigen Vorstrafen (z.B. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz oder Lebensmittelrecht), keine offenen Steuerschulden und kein laufendes Insolvenzverfahren. Die Behörde prüft dies über ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

2. Fachliche Eignung

Du musst an einer Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz teilnehmen — einem Kurs der örtlichen IHK zu Themen wie Hygiene, Infektionsschutz, Jugendschutz und Gaststättenrecht. Die Unterrichtung dauert ca. 4 Stunden und kostet rund 70 Euro. Die Bescheinigung ist unbefristet und bundesweit gültig. Wer eine abgeschlossene gastronomische Berufsausbildung vorweisen kann, ist von der Unterrichtungspflicht befreit.

3. Geeignete Betriebsräume

Die Räumlichkeiten müssen den baurechtlichen, hygienischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Geprüft werden unter anderem Fluchtwege, Sanitäranlagen, Belüftung und die Nutzungsart laut Bebauungsplan. Geplante Umbauten müssen vorab mit dem Bauamt abgestimmt werden — das kostet Zeit und sollte frühzeitig eingeplant werden.

Welche Unterlagen brauchst du?

Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung in der Regel benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag auf Gaststättenerlaubnis (beim Gewerbeamt erhältlich)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O, max. 3 Monate alt, Kosten: 13 €)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13 €)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (keine Steuerschulden)
  • IHK-Unterrichtungsnachweis nach § 4 GastG
  • Gesundheitsbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Pacht- oder Mietvertrag über die Gaststättenräume
  • Grundrissplan der Betriebsräume mit Maßangaben
  • Bei Gesellschaften: Unterlagen aller geschäftsführenden Gesellschafter

Tipp aus meiner Beratungspraxis: Beantrage das polizeiliche Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug frühzeitig — beide haben eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Gaststättenkonzession beantragen: So läuft der Prozess ab

Den Antrag stellst du beim Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Bürgerbüro der Gemeinde, in der sich dein Betrieb befindet — je nach Kommune ist eine andere Stelle zuständig. Manche Städte bieten bereits Online-Formulare an, die jedoch persönlich unterschrieben werden müssen.

Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. IHK-Unterrichtung buchen und absolvieren (frühzeitig — Kurse sind oft ausgebucht)
  2. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug beantragen
  3. Miet- oder Pachtvertrag abschließen und Grundrissplan erstellen lassen
  4. Vollständigen Antrag beim zuständigen Amt einreichen
  5. Behördliche Prüfung der Räumlichkeiten abwarten
  6. Gaststättenkonzession erhalten und Gewerbe anmelden

Die Bearbeitung dauert je nach Kommune und Vollständigkeit der Unterlagen zwischen einem und drei Monaten. In meiner Beratung empfehle ich, den Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Eröffnungstermin zu stellen — lieber früher.

Mehr zu den nötigen Genehmigungen insgesamt findest du in meinem ausführlichen Artikel zur Konzession Gastronomie.

Kosten der Gaststättenkonzession

Die Kosten variieren je nach Bundesland, Betriebsgröße und Standort:

Position Kosten (ca.)
Gaststättenkonzession (Verwaltungsgebühr) 50–500 € (in Einzelfällen bis 5.000 €)
IHK-Unterrichtung nach § 4 GastG ca. 70 €
Gesundheitsbelehrung nach IfSG ca. 90 €
Polizeiliches Führungszeugnis 13 €
Gewerbezentralregisterauszug 13 €
Stellvertretungserlaubnis (falls nötig) 20–250 €

Insgesamt solltest du für die Gaststättenkonzession inklusive aller Nebenkosten zwischen 250 und 800 Euro einplanen — je nach Bundesland und Betriebsgröße. Das Saarland ist ein Sonderfall: Hier gibt es kein Konzessionierungsverfahren mehr, eine einfache Gewerbeanmeldung genügt.

Diese Kosten sind übrigens steuerlich als Gründungskosten absetzbar — sprich mit deinem Steuerberater darüber, wie du sie in deinem Betriebskonzept und Finanzplan berücksichtigst.

FAQ: Gaststättenkonzession

Brauche ich eine Gaststättenkonzession für ein Café ohne Alkohol?
In vielen Bundesländern nicht — rein alkoholfreie Betriebe sind häufig von der Konzessionspflicht befreit und können nach einfacher Gewerbeanmeldung öffnen. Da die Regelung je nach Bundesland variiert, solltest du das vorab beim zuständigen Gewerbeamt klären. Sobald auch nur Bier oder Wein auf der Karte stehen, ist die Konzession Pflicht.

Wie lange gilt die Gaststättenkonzession?
Die Gaststättenkonzession gilt unbefristet — solange der Betrieb unverändert weitergeführt wird. Sie erlischt jedoch, wenn der Betreiber wechselt, die Räumlichkeiten verlegt werden oder der Betrieb dauerhaft eingestellt wird. Bei einer Betriebsübernahme muss der neue Inhaber eine eigene Konzession beantragen. Für die Übergangszeit kann eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG beantragt werden.

Was passiert, wenn ich ohne Gaststättenkonzession betreibe?
Der Betrieb ohne Gaststättenkonzession ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Bußgeldern bestraft werden. Im Wiederholungsfall oder bei vorsätzlichem Verstoß droht sogar die Schließung des Betriebs. Ich sehe in meiner Beratung gelegentlich Gründer, die „provisorisch“ ohne Konzession starten — das ist ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Risiko.

Fazit: Gaststättenkonzession frühzeitig beantragen

Die Gaststättenkonzession ist kein bürokratisches Detail — sie ist die rechtliche Grundlage deines Betriebs. Wer sie zu spät beantragt, riskiert eine verschobene Eröffnung und damit entgangene Einnahmen in der entscheidenden Startphase. Mein Rat aus über 150 begleiteten Gastro-Projekten: Starte den Antragsprozess mindestens drei Monate vor deinem Eröffnungstermin — und stelle sicher, dass deine Unterlagen von Anfang an vollständig sind.

Falls du Unterstützung bei der Gründungsvorbereitung brauchst — von der Konzession bis zum Businessplan — schaue ich mir das gerne gemeinsam mit dir an.

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Arne Buß | Gastronomieberater | consult-gastro.de

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